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Wo verbringe ich meinen Urlaub? Diese Frage stellen sich natürlich auch in Deutschland bereits anerkannte Asylanten. Doch die Ostsee oder das Fichtelgebirge dürften ihnen als Urlaubsdomizile weniger liegen. Also entschließt man sich, seine wohlverdienten Ferien dort zu verbringen, woher man - angeblich aus politischen Gründen - unbedingt fliehen musste.
Urlaub in Syrien und Afghanistan
Wie die deutsche Bundesagentur nach Recherchen der Welt am Sonntag nun bestätigte, gibt es bereits bekannte Fälle, wo anerkannte Asylwerber, die sogar eine Arbeitslosenunterstützung (Hartz-IV) erhalten, einfach so in ihr Heimatland fahren, um sich dort mit deutschem Geld einen schönen Lenz zu machen. Also Personen aus Ländern wie Syrien oder Afghanistan, die in Deutschland Asyl erhalten hatten, fliegen in ihre alte Heimat, verbringen dort ein paar schöne Wochen und kehren erholt und entspannt wieder nach Deutschland zurück.
Keine offiziellen Statistiken
Allerdings gibt eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit auch zu, die von derartigen Fällen aus Berlin weiß, dass es keine offiziellen Statistiken dazu gäbe, aber man davon ausgehen kann, dass es auch in anderen Gegenden Deutschland nicht anders sein wird. Lapidar wird nur dazu angemerkt: „Wir führen keine Auswertung oder Statistik zu diesem Thema, daher liegen uns keine Informationen vor.“
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) deutet freilich an, dass man sich bemühen werde, in dieser Causa einen genaueren Überblick zu bekommen.
Aus Datenschutzgründen bleibt Urlaubsort geheim
Die Regelung für Deutschland ist folgende: Hartz-IV-Empfänger (Arbeitslose) dürfen drei Wochen pro Jahr ortsabwesend sein, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Wo man sich während dieser Ortsabwesenheit (Urlaub) aufhält, braucht man dem Staat nicht bekanntzugeben. Man müsse nur sagen, dass und wie lange man fort ist. Für eine Ortsangabe, wo man sich während des Urlaubs befindet, fehlt in Deutschland die gesetzliche Grundlage.
Selbst wenn ein Betreuer einer Arbeitsagentur (entspricht in Österreich dem AMS) herausfinden würde, dass sein Klient etwa eine Urlaubsreise nach Syrien plane, müsste der Betreuer aufgrund des Datenschutzes diese Information geheim halten.
Urlaub in Syrien und Afghanistan
Wie die deutsche Bundesagentur nach Recherchen der Welt am Sonntag nun bestätigte, gibt es bereits bekannte Fälle, wo anerkannte Asylwerber, die sogar eine Arbeitslosenunterstützung (Hartz-IV) erhalten, einfach so in ihr Heimatland fahren, um sich dort mit deutschem Geld einen schönen Lenz zu machen. Also Personen aus Ländern wie Syrien oder Afghanistan, die in Deutschland Asyl erhalten hatten, fliegen in ihre alte Heimat, verbringen dort ein paar schöne Wochen und kehren erholt und entspannt wieder nach Deutschland zurück.
Keine offiziellen Statistiken
Allerdings gibt eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit auch zu, die von derartigen Fällen aus Berlin weiß, dass es keine offiziellen Statistiken dazu gäbe, aber man davon ausgehen kann, dass es auch in anderen Gegenden Deutschland nicht anders sein wird. Lapidar wird nur dazu angemerkt: „Wir führen keine Auswertung oder Statistik zu diesem Thema, daher liegen uns keine Informationen vor.“
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) deutet freilich an, dass man sich bemühen werde, in dieser Causa einen genaueren Überblick zu bekommen.
Aus Datenschutzgründen bleibt Urlaubsort geheim
Die Regelung für Deutschland ist folgende: Hartz-IV-Empfänger (Arbeitslose) dürfen drei Wochen pro Jahr ortsabwesend sein, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Wo man sich während dieser Ortsabwesenheit (Urlaub) aufhält, braucht man dem Staat nicht bekanntzugeben. Man müsse nur sagen, dass und wie lange man fort ist. Für eine Ortsangabe, wo man sich während des Urlaubs befindet, fehlt in Deutschland die gesetzliche Grundlage.
Selbst wenn ein Betreuer einer Arbeitsagentur (entspricht in Österreich dem AMS) herausfinden würde, dass sein Klient etwa eine Urlaubsreise nach Syrien plane, müsste der Betreuer aufgrund des Datenschutzes diese Information geheim halten.
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