Post: #7
(19-01-2019, 17:17)Lawenka napisał(a): Nie pomoże żaden prawnik. Sprawa jest jasna i znana. Cytuję:
"Bei schadenfreiem Verlauf in der Klasse M erreicht man direkt die Schadenfreiheitsklasse 1. Um aus der Klasse 0 direkt in die Klasse SF 1 zu kommen, muss der Vertrag bereits am 1.1. des Jahres bestanden haben. Um aus der Klasse SF ½ direkt in die Klasse SF 1 zu kommen, muss der Vertrag mindestens 180 Tage im Jahr bestanden haben. Um eine vorzeitige Weiterstufung aus den Klassen 0 und SF ½ zu erreichen, erlauben die Versicherer eine sogenannte technische Rückdatierung des Versicherungsbeginns, z. B. Versicherungsbeginn effektiv am 1.2. in der Klasse 0, Rückdatierung auf den 1.1. Wie weit sich eine Rückdatierung lohnt, muss jeweils errechnet werden. Eine Rückdatierung ist dann vergebens gewesen, wenn ein rückstufungswirksamer Schaden verursacht wird. Eine spätere Korrektur ist nicht möglich." (źródło: Wikipedia)
Um eine Rückstufung zu vermeiden, kann es günstiger sein, einen Schaden selbst zu zahlen.
Jaki zwiazek ta informacja ma ze sprawa Sylwi?
...jezeli sie smieje, to jedynie dlatego, ze jutro moge nie miec zebow
