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czesc, wracajac do watku znalazlem na stronie finanzamtu informacje ktora:
Wählt der Arbeitgeber jedoch die zweite Form der Besteuerung, sind die Lohnsteuerklassen ausschlaggebend. Dabei fällt bei den Lohnsteuerklassen I, II, III und IV für ein Arbeitsentgelt bis 450 Euro keine Lohnsteuer an.
Bei den Klassen V und VI sieht das hingegen ganz anders aus. Dort erfolgt der Steuerabzug bereits bei geringen Arbeitsentgelten. Doch Vorsicht: Üben Sie den Minijob als Nebenjob aus und haben damit auch andere steuerpflichtige Einkünfte, greift die Regelung zur Steuerfreiheit bei den ersten vier Lohnsteuerklassen nicht.
to by znaczylo, ze przez to ze ja jestme na klasie 3ciej, zona nie bedzie zwolniona od podatku nawet jesli nie przekroczy zarobku rocznego w kwocie 9000€. Czy ja dobrze rozumiem ten tekst?
Wählt der Arbeitgeber jedoch die zweite Form der Besteuerung, sind die Lohnsteuerklassen ausschlaggebend. Dabei fällt bei den Lohnsteuerklassen I, II, III und IV für ein Arbeitsentgelt bis 450 Euro keine Lohnsteuer an.
Bei den Klassen V und VI sieht das hingegen ganz anders aus. Dort erfolgt der Steuerabzug bereits bei geringen Arbeitsentgelten. Doch Vorsicht: Üben Sie den Minijob als Nebenjob aus und haben damit auch andere steuerpflichtige Einkünfte, greift die Regelung zur Steuerfreiheit bei den ersten vier Lohnsteuerklassen nicht.
to by znaczylo, ze przez to ze ja jestme na klasie 3ciej, zona nie bedzie zwolniona od podatku nawet jesli nie przekroczy zarobku rocznego w kwocie 9000€. Czy ja dobrze rozumiem ten tekst?