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Kindergeld rückwirkend beantragen: Wie lange?
Doch was gilt, wenn Eltern es versäumt haben, das Kindergeld zu beantragen? Betroffene müssen sich keine Sorgen machen: Bis zu vier Jahre nach dem Kalenderjahr, in dem der Beginn des Anspruchs lag, kann Kindergeld rückwirkend beantragt werden, sodass die versäumten Leistungen ausbezahlt werden. Es gilt also die Verjährungsfrist gemäß § 45 Sozialgesetzbuch I (SGB I). Die Frist endet nicht vier Jahre nach der Geburt, sondern zum Ende des vierten Kalenderjahres danach, also immer zum 31. Dezember. Entscheidend ist das Datum des Antrags, nicht der Zeitpunkt der Bearbeitung durch die Familienkasse. Das gilt allerdings nicht, wenn jemand bereits Kindergeld beantragt hat und der Antrag rechtskräftig abgelehnt wurde. In einem solchen Fall hat ein erneuter Antrag, der rückwirkend gestellt wird, keine Aussicht auf Erfolg.