Post: #146
Ciąg dalszy.Seit1.Mai 2010 unddem inkrafttreten der Verordungen(EG)nr.883/2004 und Nr.987/2004 ist die Antragsgleichstellung zu beachten .Hiernach gilt ein in einem anderen EU-Mitgliedsstaat gesteller Antrag auf Familienleistungen zugleich auch als Antrag auf Familienleistungen in jedem anderen in Betracht kommenden Mitgliedsstat- hier Deutschland (art.68Abs.3VO(EG)Nr.883/2004 i.V.m.Art60abs.1,3VO(EG)Nr.987/2009).Der andere Elterntel hat in Polen einem Antrag auf Familien leistungen gestellt.
To jest na jednym piśmie.Zur Feststellung der Kindergeldanspruches erhalten Sie beige fuügte Antragsunterlagen.Bitte reichen Sie diese vollstandig ausgefüllt und unterschrieben,ggf.auch von dem mitIhnen in gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten bzw.anderen Elterneil,und reichenSie mit den erforderlichen Nachweisen wieder bei Familienkasse Bautzen ein.Bitte erledigen Sie diesse Schreiben bis zum 14.03.2017
Bardzo będę wdzięczna jak ktoś mi przetłumaczy
To jest na jednym piśmie.Zur Feststellung der Kindergeldanspruches erhalten Sie beige fuügte Antragsunterlagen.Bitte reichen Sie diese vollstandig ausgefüllt und unterschrieben,ggf.auch von dem mitIhnen in gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten bzw.anderen Elterneil,und reichenSie mit den erforderlichen Nachweisen wieder bei Familienkasse Bautzen ein.Bitte erledigen Sie diesse Schreiben bis zum 14.03.2017
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