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Unfallratgeber
Post: #1
Unfallratgeber
Am Unfallort:
  Sichern Sie die Unfallstelle ab.
  Sofern erforderlich: Leisten Sie Erste Hilfe  und informieren Sie den Rettungsdienst unter den
   bundeseinheitlichen Rufnummern 110 oder 112.
  Fordern Sie bei Personenschäden wie auch bei unklarem Sachverhalt die Polizei an.
  Verlassen Sie auf keinen Fall den Unfallort.
  Notieren Sie das amtliche Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges sowie den Namen, die
   Anschrift und die Versicherung des Unfallgegners.
  Notieren Sie Namen und Adressen von Zeugen.
  Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem
   Zusammenstoß. Handy-Kameras sind heute fast überall verfügbar. Bitten Sie unter Umständen eine
   beistehende Person, Bilder zu machen. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc.
   Fotografieren Sie nicht nur Details, sondern machen Sie auch Übersichtsfotos, auf denen die
   gesamte Unfallsituation zu erkennen ist.
  Zeichnen Sie ggf. eine Skizze von Unfallort und -hergang. Einen Unfallbericht mit einem
   Feld für eine Skizze können Sie sich unter ausdrucken.
  Unterschreiben Sie auch bei klarer Sachlage kein Schuldanerkenntnis. Sie gefährden damit Ihren
   Versicherungsschutz.
  Lehnen Sie Regulierungsangebote von Unfallhelfern wie Abschleppdienst, Mietwagenunternehmen
   oder Werkstatt ab.
Nach dem Unfall

Sie sind unverschuldet oder nicht aus alleinigem Verschulden in einen Unfall verwickelt worden? Dann haben Sie Anspruch darauf, dass Ihnen die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden.
Bitte beachten Sie: Oftmals bietet Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung an, die Abwicklung des Schadens für Sie zu übernehmen. Es liegt jedoch in Ihrem Interesse, die Regulierung des Schadens nicht in fremde Hände zu geben. Folgende Punkte sollten Sie als Geschädigter nach einem Unfall unbedingt beachten:

Sie wählen den Kfz-Sachverständigen!

Zur Feststellung des Schadens haben Sie als Geschädigter die freie Wahl, welcher Kfz-Sachverständige den Schaden begutachten soll! Lassen Sie sich nicht auf Sachverständige der Versicherung verweisen. In einem Gutachten eines neutralen Kfz-Sachverständigen erhalten Sie eine unabhängige Beweissicherung sowie alle Angaben, die zur Schadenregulierung erforderlich sind. In unseren Gutachten wird nicht nur zu Schadenumfang und –höhe Stellung genommen, sondern grundsätzlich auch zu Reparaturdauer, Nutzungsausfall, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert Ihres Fahrzeugs. Die Kosten für das Gutachten werden vom Schadenverursacher bzw. seiner Haftpflichtversicherung erstattet. Sie müssen für das Gutachten nicht in Vorkasse treten, wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Unter http://www.jl-mobile-kfz-sachverstaendiger-ardey.de können Sie sich als Geschädigter über Ihre Möglichkeiten nach einem Unfall informieren.
Sind Sie Unfallverursacher?

  Informieren Sie auf jeden Fall Ihre Versicherung und melden Sie das Schadenereignis.
  Sofern Sie entsprechend kaskoversichert sind, reguliert Ihre Versicherung den entstandenen
   Schaden an Ihrem Fahrzeug. Ggf. ist ein Schadengutachten erforderlich. Prüfen Sie die Möglichkeit,
   ob Ihre Versicherung Sie einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen lässt.
  Sofern Sie Ihr Fahrzeug nach dem Unfall beschädigt verkaufen möchten, ermitteln wir gerne einen
   Aufkäufer mit dem höchstmöglichen Kaufangebot für Sie.
http://www.jl-mobile-kfz-sachverstaendiger-ardey.de/
20-07-2013, 01:14
Cytuj



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