Post: #15
Ein Einschreibebrief, obwohl immer wieder behauptet, ist keine Versicherung. Einschreiben bedeutet nur: Der Abs. bekommt eine Quittung das er einen Brief an den Empfänger bei der Post eingeliefert hat, und der Empfänger bestätigt nur den Erhalt eines Briefes. Für diese Leistung erhebt die Post ein entsprechendes Entgelt. Deshalb erstattet die Post bei Verlust auch nur einen pauschalen Betrag (25 €), egal ob der Brief innerhalb Deutschlands oder in ein anderes Land befördert wird.
Wenn der Einschreibebrief eine Versicherung wäre, müsste die Post bei Verlust den tatsächlichen Wert erstatten. Wie es bei Wertbriefe ist. Natürlich müsste dann auch angegeben werden wie hoch der Wert ist.
Wenn der Einschreibebrief eine Versicherung wäre, müsste die Post bei Verlust den tatsächlichen Wert erstatten. Wie es bei Wertbriefe ist. Natürlich müsste dann auch angegeben werden wie hoch der Wert ist.
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