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Begriffe / Wissenswertes Haftpflichtschaden - LSV - 20-07-2013 Begriffe / Wissenswertes Haftpflichtschaden Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn der Unfallbeteiligte (Geschädigter) nicht der Verursacher (Schädiger) des Verkehrsunfalles ist. Kaskoschaden Von einem Kaskoschaden spricht man, wenn Schäden am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Hier ist zwischen Vollkasko- und Teilkaskoversicherung zu unterscheiden. In der Teilkaskoversicherung sind Schäden durch Diebstahl, Brand, Marderverbiss, Glasbruch, Elementarschäden und Wildschäden (wenn das Fahrzeug bewegt wurde) versichert. In der Vollkaskoversicherung sind darüber hinaus selbst verschuldete Schäden und Vandalismus versichert. Die Details stehen in den AKB Ihres Versicherungsvertrages. Wiederbeschaffungswert ( WBW) Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, welcher notwendig ist, um ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler (Markenvertragshändler) am regionalen Markt (in Wohnortnähe) in einem angemessenen Zeitraum zu beschaffen. Restwert Der Restwert ist die Summe, welche für das beschädigte Fahrzeug noch am regionalen Markt zu erzielen ist. Wiederbeschaffungsaufwand Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Summe aller Aufwendungen (Kosten), die nötig sind, um den Geschädigten so zu stellen wie unmittelbar vor Eintritt des Schadenereignisses. Er beinhaltet den Wiederbeschaffungswert, Ersatzbeschaffung, Ausfallgeld, Ersatzmobilität, Entschädigungen etc. Merkantile Wertminderung Bei der merkantilen Wertminderung handelt es sich um einen rein subjektiven Schaden. Dieser entsteht dadurch, dass ein potenzieller Käufer eines Gebrauchtwagens nicht bereit ist, für ein instand gesetztes Unfallfahrzeug denselben Preis zu bezahlen wie für ein vergleichbares Fahrzeug ohne Unfallschaden. Diese Differenz ist dem Geschädigten in Form einer Ersatzleistung (Geld) zu entschädigen. Wertverbesserung Eine Wertverbesserung entsteht dann, wenn Bauteile am Fahrzeug ersetzt werden müssen, die schon vorher eine Beschädigung bzw. einen normalen Verschleiß aufweisen (z.B. Motor). Es ist darauf zu achten, dass die Wertverbesserung auf das Gesamtfahrzeug bezogen wird („Wie viel ist das Fahrzeug nach der Reparatur im Wert gestiegen?“). Diese Differenz ist von der Schadensumme abzuziehen. Reparaturkosten Bei den Reparaturkosten handelt es sich um den Aufwand, der nötig ist, um ein verunfalltes Fahrzeug wieder in den Zustand zu versetzen wie vor dem Unfall. Totalschaden Ein Totalschaden entsteht dann, wenn die erforderlichen Reparaturkosten für die Instandsetzung des beschädigten Fahrzeuges plus eine eventuelle Wertminderung den Wert des Fahrzeuges (Wiederbeschaffungswert) übersteigen. 130% Regel Sie besagt, dass eine Reparaturdurchführung möglich ist, sofern die Reparaturkosten plus eine eventuelle Wertminderung den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigen. Voraussetzungen hierfür sind jedoch eine dauerhafte Weiternutzung des Fahrzeugs sowie eine sach und fachgerechte Reparatur entsprechend der vorgegebenen Reparaturkalkulation des Gutachtens. Fiktive Abrechnung / Abrechnung auf Gutachtenbasis Bei der fiktiven Abrechnung wird der entstandene Schaden anstelle einer Reparaturdurchführung in Form einer Ersatzleistung (Geld) ausgeglichen. Die ausgewiesene Mehrwertsteuer wird hierbei nicht erstattet. Nutzungsausfall-Entschädigung Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird (Haftpflichtschaden), hat Anspruch auf Inanspruchnahme eines Mietwagens für den Zeitraum, in dem sein unfallbeschädigtes Fahrzeug instand gesetzt wird. Alternativ zur Beanspruchung eines Mietwagens ergibt sich die Möglichkeit, eine Nutzungsausfallentschädigung zu erhalten. Entschädigung für Nutzungsausfall erhält der Geschädigte, wenn er auf die Inanspruchnahme eines Mietwagens verzichtet. Die Höhe des Betrages für diese Entschädigung richtet sich nach der Fahrzeugkategorie des verunfallten Fahrzeuges des Geschädigten. |